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Wir versichern, was Ihnen lieb und teuer ist. Egal ob es sich dabei um Ihr neues E-Bike, den Rasenmäher-Roboter oder sogar ein Haus handelt. Ihr Haus oder Wohnung steckt jedenfalls voller Dingen die kaputt gehen können. Gut, wenn man dann im Schadensfall versichert ist und die Versicherung den Schaden ersetzt.

Was ist eigentlich wo versichert?

Grundsätzlich besteht ihr Eigentum aus beweglichen und unbeweglichen Sachen. Daher stehen hierfür auch unterschiedliche Versicherungsprodukte zur Verfügung:

Die Hausratversicherung deckt die meisten beweglichen Sachen ab. In Bildern gesprochen deckt die Hausratversicherung das ab, was alles aus dem Haus fällt, wenn man das Dach abnimmt und einmal auf den Kopf stellt. Eine andere Eselbrücke ist, alles was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Dazu gehören ihre Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Geschirr, Bücher), Textilien (z.B. Kleidung, Wäsche), elektronische Geräte (z.B. Fernseher, PC, Musikanlage), Wertsachen (z.B. Schmuck, Bargeld), Werkzeuge, Arbeits-, Hobby-, Sportgeräte (z.B. Fahrrad, E-Bike oder Surfbrett) und Gartenmöbel und -geräte (z.B. Rasenmäher).

Elemente aus Glas, zum Beispiel das Ceranfeld, der Glastisch oder die Glastür, sind durch die Glasversicherung richtig abgedeckt. Warum das Glas zerbrochen ist, spielt hierbei keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass ein Glasbruch vorliegt. Die Glasversicherung kann alleine abgeschlossen werden oder in die Hausrat- oder Gebäudeversicherung integriert werden.

Die Wohngebäudeversicherung sichert das ab, was beim Umzug an Ort und Stelle verbleiben muss oder was eben nicht aus dem umgedrehten Haus rausgefallen ist. Beispiele sind die Terrasse, die Markise, der Briefkasten, mögliche Nebengebäude und natürlich das eigentliche Wohnhaus. Da sich der Eigentümer einer Immobilie beim Kauf meist verschuldet, sollte er auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung für sein Haus abschließen. Häufig verlangt der Kreditgeber, oft ist das die Bank, den Nachweis einer entsprechenden Versicherung. Diese sichert seine Existenz bei einem möglichen Totalschaden ab, z. B. wenn das Gebäude nach einem Brand unbewohnbar geworden ist. Selbst wenn der Kredit abbezahlt ist, bleibt das Gebäude gut versichert, denn es wird im Regelfall der gleitende Neuwert versichert. Dieser garantiert, dass das Haus auch heute wieder genauso aufgebaut wird, wie es die letzten Jahre schon da war.

Welche Gefahren sind versichert?

In der Glasversicherung gibt es keine versicherten Gefahren, sondern nur den Umstand des Glasbruchs.

In Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hingegen schon. Dort sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel meist standardmäßig im Vertrag enthalten, obwohl dort jede Gefahr separat versichert werden kann. Da bewegliche Sachen auch anderweitig abhandenkommen können, gibt es in der Hausratversicherung zusätzlich den Einbruchdiebstahl als versicherte Gefahr. Der Versicherungsschutz ist dann noch mit dem Baustein erweiterte Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch) zu ergänzen.

Dazu ergänzend kann der einfache Diebstahl in manchen Fällen gegen Aufpreis mitversichert werden, z. B. beim Fahrrad durch die Fahrraddiebstahlklausel oder auf einer Reise. Neuerdings lassen sich Cybergefahren mitversichern, wenn Sie beispielsweise beim Online-Shopping auf einen betrügerischen Anbieter reingefallen sind.

 

Wollen Sie eine der Sachversicherungen abschließen oder mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie mit uns doch einen Termin! Wir freuen uns auf Sie!